Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) markiert einen echten Wendepunkt für die Verpackungsindustrie und alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen.
Mit der Verordnung (EU) 2025/40 werden die bisherigen Regeln der Richtlinie 94/62/EG abgelöst und durch ein unmittelbar geltendes europäisches Regelwerk ersetzt. Die Verordnung ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, die zentralen Pflichten gelten jedoch ab dem 12. August 2026 und zielen darauf ab, das Verpackungsaufkommen bis 2040 um 15 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2018 zu senken.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sich nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen ändern, sondern vor allem Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Datenmanagement entlang der gesamten Lieferkette neu gedacht werden müssen.
PPWR verschärft Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Herstellerpflichten
Kern der neuen Anforderungen ist eine deutlich stärkere Fokussierung auf Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Verpackungen. Während Kennzeichnung bisher häufig freiwillig und national sehr unterschiedlich gehandhabt wurde, werden künftig EU-weit harmonisierte Pflichtangaben eingeführt, darunter Identitätskennzeichnungen und einheitliche Piktogramme, die ab 2028 verbindlich werden. Jede Verpackung muss eindeutig einem Hersteller zugeordnet werden können und erhält dazu Typen-, Chargen- oder Seriennummern, die direkt auf der Verpackung oder in einer Begleitunterlage verfügbar sein müssen. Statischer Druck mit festen Layouts reicht hierfür in manchen Fällen nicht mehr aus; variable Datendrucke für IDs, Herstellerangaben, EPR-Registrierungsnummern und gegebenenfalls QR-Codes werden zum Standard, wobei eine hohe Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit der Codes rechtlich gefordert ist.
Zugleich weitet die PPWR die Verantwortung über den klassischen Hersteller hinaus auf Händler, Importeure und Fulfillment-Provider aus, die künftig sicherstellen müssen, dass Registrierung und Kennzeichnung korrekt umgesetzt sind.

PPWR-Umsetzung systematisch planen und Prozesse frühzeitig anpassen
Um diesen Anforderungen rechtzeitig gerecht zu werden, ist ein strukturiertes Vorgehen erforderlich. Unternehmen sollten zunächst ihre Betroffenheit analysieren und systematisch erfassen, welche Verpackungen in welchen Märkten eingesetzt werden und welche neuen Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten dafür gelten.
Darauf aufbauend gilt es, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärungen vorzubereiten sowie eine belastbare Datenbasis für Verpackungsspezifikationen (Material, Gewicht, Rezyklatanteil) aufzubauen und mit bestehenden ERP- oder MES-Systemen zu verknüpfen. Sinnvolle Schritte umfassen insbesondere: Prüfung der aktuellen Verpackungsportfolios auf Konformität, Aufbau oder Erweiterung einer zentralen Verpackungsdatenbank, Definition und Einführung standardisierter Kennzeichnungskonzepte inklusive QR-Codes, Anpassung von Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Lieferanten an PPWR-Standards sowie die technische Planung für variablen Datendruck und Rückverfolgbarkeit in der Produktion. Wer diese Themen frühzeitig angeht, reduziert Compliance-Risiken und schafft die Basis für effizientere Prozesse und mehr Transparenz über den gesamten Lebenszyklus seiner Verpackungen.
Kostenloses Webinar zur PPWR am 26. März 2026 (9 Uhr)
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